I. Name, Sitz und Zweck
Artikel 1
Unter dem Namen SCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR MUSIK – MEDIZIN (SMM) besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat seinen Sitz am jeweiligen Ort des Sekretariats.
Die gesamten Statuten können hier heruntergeladen werden