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An der Musikhochschule Lübeck ist in Kooperation mit der Universität zu Lübeck zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Professur W3 für Musizierendengesundheit (m/w/d)

zu besetzen. Die Professur wird an der Musikhochschule Lübeck verortet und zur Hälfte an die Universität zu Lübeck abgeordnet. Die Stiftungsprofessur wird auf 5 Jahre befristet, eine anschließende Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird angestrebt.

Die Musikhochschule Lübeck (MHL) steht für eine sinnvolle und wirkungsvolle Verbindung des musikpraktischen Studiums mit musikpädagogischen und -wissenschaftlichen Unterrichtsanteilen, um der zunehmenden Relevanz der vermittelnden Aufgaben genauso gerecht zu werden wie der Entwicklung der Studierenden zu künstlerischen Persönlichkeiten. Studieren in der einmaligen Atmosphäre mitten in der Hansestadt Lübeck wird durch eine zeitgemäße Ausstattung in denkmalgeschützten Gebäuden und einem sehr individualisierten Beratungs- und Betreuungssystem zu einem prägenden Lebensabschnitt. Als einzige Musikhochschule Schleswig-Holsteins befördert die MHL die Pflege und Entwicklung der musikalischen Kunst und deren Vermittlung.

Die Universität zu Lübeck (UzL) ist eine Profiluniversität mit den Forschungsschwerpunkten „Gehirn, Hormone, Verhalten“, „Infektion und Entzündung“ und „Biomedizintechnik“. Sie ist Partnerin des Wissenschaftscampus BioMedTec, zu dem ebenso die Technische Hochschule Lübeck, das Forschungszentrum Borstel, zwei Fraunhofer-Institute und Medizintechnik-Unternehmen zählen. Bezüge der Professur zu den Schwerpunkten „Gehirn, Hormone und Verhalten“ und „Infektion & Immunität“ sowie den weiteren Profilbereichen der UzL sind explizit erwünscht, insbesondere zu den Beteiligungen an den Deutschen Zentren für Gesundheitsforschung, dem Exzellenzcluster Precision Medicine in Chronic Inflammation und weiteren Programmförderungen.
Ein gemeinsamer Schwerpunkt zum Thema „Hören“ der drei Lübecker Hochschulen, Universität zu Lübeck, Technische Hochschule Lübeck und der Musikhochschule Lübeck, ist in Entstehung.
Die Stelle umfasst eine Lehrverpflichtung von 12 Semesterwochenstunden gemäß der Landesverordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in § 61 Abs. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes (HSG) genannten Voraussetzungen erfüllen.

Einstellungsvoraussetzungen:

• Abgeschlossene einschlägige Facharztausbildung mit Approbation in Deutschland
• Habilitation oder äquivalente Leistungen
• Kompetenzen für übergreifende Informations- und Einführungsveranstaltungen zum Thema Musizierendengesundheit/Musik-Medizin
• Erfahrung mit Musik-Medizin und entsprechende Beratungskompetenz
• Lehrerfahrung
• Nähe zur Musik und zum Musikstudium sowie Erfahrungen mit Körpertechniken sind erwünscht
• hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Vernetzung, insbesondere Forschung zur Musikergesundheit, und Zusammenarbeit mit anderen Fachrichtungen sowie den Kooperationspartnern
Aufgaben:
• Vertretung des Faches Musizierendengesundheit in Lehrveranstaltungen und Beratung an der MHL in Studium und Weiterbildung
• Etablierung der Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den Partnern in der Hansestadt Lübeck wie den Musikschulen und Orchestern
• Kooperative Forschungsprojekte mit Bezug zu den oben genannten Forschungsschwerpunkten der MHL und UzL
• Einrichtung und Durchführung einer Sprechstunde für Musizierendengesundheit für Studierende und andere Personengruppen an der MHL sowie im Rahmen der Hochschulambulanz am UKSH
• Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung

Die Hochschule setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein. Daher werden schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir bitten um einen entsprechenden Hinweis in Ihrer Bewerbung. Die Hochschule ist bestrebt, den Anteil der Professorinnen zu erhöhen und fordert deshalb entsprechend qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben und weist darauf hin, dass Frauen bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt werden. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 15. September 2021 ausschließlich in elektronischer Form zusammengefasst in einem PDF Dokument an praesidiumsbuero@mh-luebeck.de. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen geben Sie uns Ihre Einwilligung, Ihre von Ihnen übersendeten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu verarbeiten (vgl. Artikel 6 DSGVO; §§ 26 und 32 BDSG).

Sollte das Bewerbungsverfahren nicht zu Ihrer Einstellung führen, werden wir Ihre Bewerberdaten regulär löschen und vernichten, sobald nach erfolgter endgültiger Absage durch Sie oder durch die MHL eine Frist von sechs Monaten verstrichen ist (vgl. Artikel 17 DSGVO; § 35 BDSG).

Präsident der Musikhochschule Lübeck
Große Petersgrube 21 – 23552 Lübeck